Bundespolizei nimmt fünf Ukrainer auf BAB 4 fest
Bei der Kontrolle eines Mercedes Sprinter wurden ein 21 Jähriger und ein 41 Jähriger sowie deren Gepäck durch Beamte der Gemeinsamen deutsch - polnischen Dienststelle (Bundespolizei und polnischer Grenzschutz) näher in Augenschein genommen. Bei beiden Männern konnten konkrete Hinweise für eine illegale Erwerbstätigkeit aufgefunden werden. In einer Befragung räumten die Ukrainer später ein, im Raum Frankfurt am Main gearbeitet zu haben.
Auch die kurze Zeit später festgestellten 34 und 46 Jahre alten Männer saßen zum Zeitpunkt ihrer Kontrolle in einem Kleintransporter. Widersprüchliche Aussagen zu ihrem Aufenthalt sorgten bei den Fahndern für Argwohn. Ermittlungen ergaben, dass beide Ukrainer für mehrere Tage in der Nähe von Hof Montagearbeiten durchführten. Eine dafür notwendige behördliche Arbeitserlaubnis hatten sie allerdings nicht.
46 Tage zu lange hielt sich hingegen eine 21-jährige Ukrainerin in der Europäischen Union auf. Die junge Frau war zu ihrer Cousine nach Dresden gereist, um diese im Haushalt zu unterstützen. Ukrainer mit biometrischen Pässen benötigen seit Sommer letzten Jahres zwar keine Visa mehr um legal in die Europäische Union einzureisen, allerdings dürfen sie sich dann nur bis zu 90 Tage touristisch aufhalten.
Die fünf genannten Osteuropäer, müssen sich nun wegen des Vergehens des unerlaubten Aufenthaltes strafrechtlich verantworten. Über weitere Sanktionen, wie eine Wiedereinreisesperre, entscheidet die für die Aufenthaltsbeendigung zuständige Ausländerbehörde am heutigen Mittwoch.