16 Neuinfektionen in den letzten 24 Stunden
Am BSZ Hoyerswerda wurden zwei weitere Schüler positiv getestet. Hier laufen nun weitere Kontaktpersonenermittlungen und entsprechende Tests durch das Gesundheitsamt an. Insgesamt sind hier nun sieben Schüler infiziert.
Durch eine Ansteckung im Familienkreis ist auch ein Schüler einer zehnten Klasse des Bautzener Schiller-Gymnasiums infiziert. Auch hier werden derzeit die Kontaktpersonen ermittelt und freiwillige Tests angeboten.
Im Klinikum Hoyerswerda wurde bei einem weiteren Patienten eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt.
Die Tests der Kinder in der Kita Göda haben eine weitere Infektion ergeben. Weitere Testergebnisse stehen noch aus. Die Kita bleibt geöffnet, nur die Kinder der betroffenen Gruppe wurden in Quarantäne gesetzt. Das jetzt neu infizierte Kind befand sich daher bereits in Quarantäne.
Am Humboldt-Gymnasium Radeberg hat die Infektion eines Schülers im Familienkreis zu einer weiteren Neuinfektion geführt. Der Fall betrifft eine Schülerin in einer zehnten Klasse der Einrichtung. Das Gesundheitsamt ermittelt hier die Kontaktpersonen.
Ebenfalls betroffen ist die Grundschule in Ralbitz. Hier wurde bei einer Lehrerin eine Infektion festgestellt. Eine vierte Klasse wurde deswegen in Quarantäne versetzt, weitere Kontakte werden derzeit ermittelt.
Aufgrund der steigenden Fallzahlen im Landkreis Bautzen hat der Erste Beigeordnete Udo Witschas in dieser Woche den sogenannten Corona-Stab einberufen. In diesem Gremium stimmen sich verschiedene Fachämter der Kreisverwaltung zu notwendigen Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt ab. Der Corona-Stab ist dabei nicht mit dem Krisenstab gleichzusetzen. Dieser würde je nach Art der zu bewältigenden Aufgaben zu einem späteren Zeitpunkt einberufen werden.
Der 7-Tages-Wert der Neuinfektionen liegt tagesscharf bei 54. Sollte dieser Wert in den kommenden Tagen über 60 steigen, sind entsprechend der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Groß- und Sportveranstaltungen der darauffolgenden sieben Tage ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die bereits über ein genehmigtes Hygienekonzept verfügen. Das Verbot besteht dann so lange, bis der 7-Tages-Wert eine Woche lang unter der kritischen Marke von 60 Neuinfektionen liegt.