Werden ausländische Verkehrssünder bestraft?
Werden ausländische Fahrer überhaupt bestraft?
Die Landesdirektion Sachsen verfolgt und ahndet die auf sächsischen Autobahnabschnitten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dies gilt sowohl für Fahrzeugführer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik als auch für die mit ausländischem Wohnsitz.
Wie werden ausländische Verkehrssünder bestraft?
Die Strafe hängt von der begangenen Ordnungswidrigkeit ab. Entsprechend dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog erfolgt die Festsetzung eines Verwarngeldes oder eines Bußgeldes sowie - wenn erforderlich – auch die Anordnung eines Fahrverbotes.
Des Weiteren führen die sächsische Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf den BAB im Freistaat Sachsen Kontrollen durch. Sofern dabei Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden und die Betroffenen keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, wird von ihnen unmittelbar vor Ort eine angemessene Sicherheit für die zu erwartende Geldbuße und die Kosten des Verfahrens erhoben. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Verfahren der Landesdirektion vorgelegt. Diese schließt diese Verfahren durch Erlass von Bußgeldbescheiden ab.
Welche Probleme treten auf bei ausländische Fahrern auf?
Die Halterfeststellung bei ausländischen Kraftfahrzeugen erfolgt mit Hilfe des Kraftfahrbundesamtes (KBA). Dieses übermittelt die Halterdaten auf Anforderung an die Landesdirektion Sachsen.
Es können Probleme bei der Fahrerermittlung auftreten, sofern der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeuges ist. Weiterhin können Probleme bei der Zustellung der Bußgeldbescheide auftreten, da eine Zustellung im Ausland lediglich mittels Einschreiben/Rückschein möglich ist. Zudem stellen Sprachbarrieren ein Problem dar.