Den Kopf in den Sand zu stecken, ist keine Lösung…
Ein 22-jähriger Radeberger hatte eine Geldstrafe von rund 660 Euro noch nicht beglichen. Nachdem die Beamten den jungen Mann an seiner Wohnanschrift aufgesucht und ihm erklärt hatten, dass es nur noch mehr Ärger mit sich bringt, wenn man nicht auf Schreiben der Justiz reagiert, wurde er aktiv. In Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde dem finanziell Klammen die Möglichkeit zur Ratenzahlung eingeräumt.
In vier weiteren Fällen hatten die Betroffenen geringe, aus Ordnungswidrigkeitenverfahren resultierende Verwarngelder trotz mehrfacher Aufforderung noch nicht beglichen. Offenbar meinten die Männer die Angelegenheiten aussitzen zu können. Beinah hätte dieses auch geklappt - aber in einem Gefängnis, denn die zuständigen Behörden hatten mittlerweile Vollstreckungs-haftbefehle erlassen. Warum es erst soweit kommen musste, konnten sie nicht erklären. Die Angelegenheiten sind nach Zahlung der offenstehenden Beträge von jeweils bis zu 50 Euro nunmehr erledigt.