3 Tipps für den Wechsel der Kfz-Versicherung – von Vergleich bis Deckung
1. Autoversicherungscheck durchführen und jährliche Fahrleistung prüfen
Der Wechsel der Kfz-Versicherung gelingt inzwischen genauso unkompliziert wie bei Stromverträgen. Um günstige Alternativen zu finden, sollte dem Wechsel stets ein kritischer Versicherungsvergleich vorausgehen. Unabhängige Tarifvergleiche der bekannten Portale wie Check24 oder Verivox erleichtern die Gegenüberstellung der verschiedenen Konditionen von Versicherungen ungemein. Insbesondere Wenigfahrer sollten darüber hinaus nach individuellen Tarifen Ausschau halten, die eine möglichst faire Autoversicherung entsprechend der jährlichen Fahrleistung gewährleisten. Der Großteil der Versicherer greift zur Kalkulation der Beiträge für den Versicherungsschutz auf Kilometerstaffeln zurück, welche oft diejenigen benachteiligen, die nur wenig unterwegs sind und unter 9.000 Kilometer im Jahr fahren. Eine der wenigen Ausnahmen mit kilometergenauer Abrechnung bietet der Digital Kfz-Versicherer Friday. Sollten Autofahrer am Ende des Versicherungsjahres auf weniger Kilometer kommen als geschätzt, erhalten sie Geld zurück. Das Beitragsniveau der Kfz-Versicherung von Friday wurde von Stiftung Wartentest (Ausgabe 11/2020) erneut als deutlich besser als der Durchschnitt bewertet – im Test der Verbraucherorganisation insgesamt 160 Tarife.
Wann kann man seine Kfz-Versicherung kündigen?
Der gängige Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ist der 30. November, weil die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat beträgt und viele Verträge zum Ende des Kalenderjahres auslaufen. Für eine erfolgreiche Kündigung muss das Kündigungsschreiben pünktlich bei der Versicherung ankommen. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag häufig um ein weiteres Jahr. Weicht das Vertragsjahr vom Kalenderjahr ab, kann die Kündigungsfrist auch an einem anderen Datum enden. Um diese einzuhalten, muss der Vertrag sorgfältig geprüft werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht. Dann können Versicherte wegen Beitragserhöhung unabhängig von der Vertragslaufzeit kündigen. Ab dem Tag der Information über die Erhöhung der Beiträge beginnt die vierwöchige Sonderkündigungsfrist für die ordnungsgemäße Kündigung.
2. Deckungssummen vergleichen
Neben dem Preis sind die Deckungssummen beziehungsweise die individuellen Leistungen der Policen entscheidend. Aufgrund zunehmender Schadenersatzforderungen, die insbesondere bei Personenschäden existenzbedrohend werden, ist eine pauschale Deckung ratsam. „Empfehlenswert ist die Vereinbarung einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden“, rät der Bund der Versicherten in einem Merkblatt zur Kraftfahrzeugversicherung den Versicherten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung liegt deutlich darunter:
· Personenschäden 7,5 Millionen
· Sachschäden 1,22 Millionen
· Vermögensschäden 50.000 Euro
Ein allgemeiner Leistungsvergleich ist ebenso wichtig, um eine angemessene Police für den persönlichen Bedarf zu finden. Insbesondere bei Teilkasko und Vollkasko unterscheiden sich die Leistungen erheblich. Ein bekanntes Beispiel für Unterschiede im Leistungskatalog bilden Schäden durch Marderbisse. Folgeschäden sind nicht überall versichert oder zu gering. Eine Kostenübernahme von unter 2.000 Euro reicht oft nicht, um die nicht zu unterschätzenden Schäden zu beheben, welche die kleinen Raubtiere verursachen können. Hat das Tier beispielsweise Kühlmittelschläuche beschädigt, was später zu Motorversagen führt, kann es für Fahrzeughalter richtig teuer werden, wenn die Versicherung lediglich den Austausch des Kühlmittelschlauchs zahlt.
Was kostet eine Vollkasko Kfz-Versicherung?
Die freiwillige Vollkaskoversicherung kann sich auch für gute Gebrauchtwagen lohnen. Attraktive Angebote liegen je nach Fahrzeug unter 400 Euro jährlich. Bei vielen Versicherungen halten sich die Differenzen zwischen Teil- und Vollkasko in Grenzen, sodass der Extraschutz eine Ergänzung sein kann. Immerhin übernimmt der Versicherer beim Vollschutz auch Schäden, die durch Eigenverschulden am eigenen Fahrzeug entstehen. Da im Alltag schnell einmal etwas passieren kann und bereits die Reparatur kleinerer Lackschäden und Dellen teuer sind, ist die Absicherung zumindest eine Überlegung wert.
Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt wirkt sich positiv – und damit mindernd – auf die Vollkasko-Beiträge aus. Diesen Rabatt erhalten Versicherungsnehmer, wenn sie schadensfrei unterwegs sind. Je länger kein Schaden gemeldet wird, desto mehr steigt der Schadenfreiheitsrabatt, welcher sich über die sogenannte SF-Klasse widerspiegelt.
Wie lange bleiben die Prozente einer Kfz-Versicherung bestehen?
Wird das
Auto verkauft und längere Zeit kein Auto gefahren, muss bei einer Neuanmeldung
eines Fahrzeugs nicht auf den erreichten Schadenfreiheitsrabatt verzichtet
werden. Oft wird die alte SF-Klasse in die Beitragsberechnung einbezogen.
Allerdings gibt es dahingehend keine einheitlichen Regelungen, sodass es sein
kann, dass der Rabatt nach einigen Jahren keine Gültigkeit mehr hat.
3. Einwand der groben Fahrlässigkeit ausschließen
Ein wichtiger Punkt bei der Kfz-Versicherung betrifft die Fahrlässigkeit. Je nach Vertragsgestaltung dürfen Versicherungsgeber die Schadensregulierung ablehnen beziehungsweise verweigern, wenn das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig eingeschätzt wurde. Das kann bereits bei relativ geringem Fehlverhalten der Fall sein. Um im Ernstfall abgesichert zu sein, müssen Versicherungsnehmer darauf achten, dass im Vertrag der Einwand der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Diese kleine und oft als unscheinbar abgetane Klausel hat große Auswirkungen – sie sichert im Schadensfall die komplette Entschädigung.
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