King Abode muss wieder vor Gericht
Als der Kläger am frühen Nachmittag des 24.08.2018 mit dem Auto seine Tochter von der Schule abholte, kam es vor dem Schulgelände zwischen ihm und dem Beklagten zu einem Streitgespräch. Der Kläger behauptet, im Zuge des Streits habe der Beklagte mit dem Fuß gegen die Beifahrertür des Autos getreten und hierdurcheine Beule verursacht sowie den Seitenaufprallschutz beschädigt. Der Beklagte wendet ein, der Kläger habe ihn durch rassistische Ausdrucksweise beleidigt. Da er sich nicht anders zu helfen gewusst habe, habe der Beklagte als Geste der Gegenwehr mit seinem Fuß leicht gegen das Auto getreten. Hierdurch sei jedoch kein Schaden an der Beifahrertür entstanden.
Der Prozess beginnt am Freitag den 29. März 2019 um 09:30 Uhr im Saal 128.