Per Haftbefehl gesuchten Straftäter an Grenze abgeholt
Der 32-jährige Fahrer aserbaidschanischer Herkunft und seine beiden Mitfahrer wollten gerade auf die BAB 4 in Richtung Dresden auffahren. Der Beifahrer und seine im Fond sitzende 50-jährige Mutter konnten sich nicht ausweisen. Im Gepäck des Russen fanden die Beamten einen Reisepass, bei dem das Passbild ausgetauscht worden war. Erst eine eingehendere Befragung und Fahndungsprüfung brachten Gewissheit über seine Identität. Die Staatsanwaltschaft Dresden sucht seit letztem Monat den Mann per Haftbefehl. Demnach hat er eine Geldstrafe inklusive Gebühren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Höhe von 1.983,50 Euro zu zahlen. In der Befragung gaben die Drei an, dass der Fahrer und die Mutter des Beifahrers ihn in Zittau abgeholt hatten. Er war hier aus Polen kommend nach Deutschland eingereist.
Da der Russe den offenen Betrag nicht aufbringen konnte, verbüßt er nun eine 77-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bautzen. Außerdem muss er sich nun wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und dem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten. Gegen seine Mutter und den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eingeleitet.