88 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Gute Nachricht: 3 weitere Personen sind inzwischen wieder gesund. Damit sind insgesamt 5 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 907. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 702 Personen, da weitere Quarantänen beendet werden konnten.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen werden aktuell 2 Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Bei beiden ist jedoch aktuell kein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen.
Eine Person war in der zurückliegenden Woche verstorben.
- Der Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule wird ab 24.03.2020 erweitert:
o Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
o Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einem der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
o Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt
notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235314
- Viele Nachfragen erreichen uns zur gestern vermeldeten Schulschließung in Goldbach/Bischofswerda: Eltern fragen sich, ob sie nun auch unter Quarantäne stehen. Dazu erklärt das Gesundheitsamt: Unter Quarantäne stehen nur die Personen, die persönlich durch das Amt mündlich oder schriftlich in ein solche versetzt wurden. Für alle weiteren Kinder einer Schule oder Einrichtung gilt: Diese befinden sich nicht in Quarantäne. Sie sollen jedoch zur Vermeidung von Infektionsketten 14 Tage zu Hause bleiben.
- Weitere Fragen betreffen die Ausrüstung von Pflegeheimen mit Schutzanzügen, Atemschutzmasken, etc. Hier gibt es auf Ebene des Bundes und des Freistaates aktuell intensive Bemühungen, weitere Schutzausrüstungen zu bestellen. Der Landkreis Bautzen verfügt derzeit nicht über entsprechende Bestände, um Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zu beliefern.