Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 18 Erwachsene und acht Kinder, verteilt auf die unterschiedlichen Kommunen des Landkreises Görlitz.
Unter den heutigen Neuinfektionen wurden drei
Virus-Mutationen mit der britischen Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2
festgestellt. Bei zehn weiteren bereits in den vergangenen Tagen positiv
getesteten Personen liegt ebenfalls die Mutationsvariante vor. Damit ist bei
nunmehr 43 Personen im Landkreis diese Mutation nachgewiesen worden.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 82,30 je
100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den
unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
53 Menschen werden aktuell stationär in den Kliniken des Landkreises
Görlitz behandelt, acht davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz
nachweislich 15.077 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert.
Derzeit befinden sich 248 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher
Quarantäne. 956 Menschen sind bislang in Zusammenhang mit einer
Coronavirus-Infektion verstorben.
Neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Görlitz gilt
ab 8. März
Mit dem Inkrafttreten der neuen
Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 5. März 2021 regelt
eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Görlitz die Maßnahmen nach § 8
Abs. 1 SächsCoronaSchVO bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von
100:
- die Öffnungen von geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte (Click & Meet) mit Kundenverkehr für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
- die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
- den Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ab dem 15. März 2021 die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie
- ab dem 15. März 2021 die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
Sietritt ebenfalls ab Montag, 8. März 2021, 0 Uhr in Kraft. Der
vollständige Wortlaut der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz
über die Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
(SächsCoronaSchVO) vom 5. März 2021 bei Unterschreitung des
Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ zu einzusehen.