Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bei den positiv getesteten Personen handelt sich um 70 Erwachsene
und 11 Kinder, verteilt auf die verschiedenen Kommunen.
Weiterhin wurden, unter bereits bekannt gewordenen positiven Fällen, 20 Coronavirus-Mutationen
gemeldet. Bei ihnen wurde die britische Mutante (B.1.1.7) von
SARS-CoV-2 bestätigt. Im Landkreis Görlitz sind bislang 743 Fälle dieser
Virusmutation nachgewiesen worden, davon sind aktuell noch aktiv 212
und stehen unter Quarantäne.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 240,58
je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den
unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 128 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken
des Landkreises Görlitz, 28 davon benötigen eine intensivmedizinische
Betreuung. Die
derzeit auf der ITS behandelten Patienten stammen aus folgenden Altersgruppen:
Alter |
|
31 - 40 |
2 |
41 - 50 |
1 |
51 - 60 |
5 |
61 - 70 |
10 |
71 - 80 |
8 |
81 - 90 |
2 |
Gesamt |
28 |
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 18.350 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 1.046 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Acht weitere Personen sind im Zeitraum vom 10. bis 17. April 2021 in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Es handelt sich um drei Frauen und fünf Männer im Alter von 57 bis 89 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf 1.049.
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 1. April 2021:
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 1.
April 2021 über die inzidenzunabhängigen Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 Sächsische
Corona-Schutz-Verordnung wird mit Wirkung ab Sonnabend, 24. April 2021,
widerrufen. Damit gelten die Maßnahmen nach § 28b Abs. 1 und 3 IfSG ab 24.
April 2021 unmittelbar.
Im Wesentlichen bedeutet das im Hinblick auf bisherige Lockerungen, dass ab morgen im Landkreis Görlitz kein Click & Meet im Einzelhandel mehr möglich ist. Darüber hinaus sind kosmetische Dienstleistungen, außer Friseure und Fußpflege, untersagt. Sport von Kindern ist nicht mehr in großen Trainingseinheiten, d.h. nur in Fünfergruppen und nur bis 14 Jahre möglich. Museen, Galerien und Gedenkstätten sind geschlossen. Zoos u.ä. dürfen nur im Außenbereich mit Negativtest öffnen.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie die aktuellen Regelungen sind einsehbar unter: http://coronavirus.landkreis.gr/.
Schul- und Kitaschließung im Landkreis Görlitz:
Nach dem Beschluss des Vierten
Bevölkerungsschutzgesetzes und dessen Inkrafttreten am heutigen Freitag, 23.
April 2021, müssen im Landkreis Görlitz ab Montag, 26. April 2021,Schulen
und Kindertageseinrichtungen aufgrund der Überschreitung der
Sieben-Tages-Inzidenz von 165 wieder schließen.Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler an den
Förderschulen und in den Abschlussklassen. Sie können ihre Schulen weiterhin
besuchen.
In den geschlossenen Einrichtungen wird für Kinder bestimmter Personen- und
Berufsgruppen eine Notbetreuung eingerichtet. Der anspruchsberechtigte
Personenkreis ist auf der Internetseite des Sächsischen Sozialministeriums
einsehbar.
Weitere Informationen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/04/22/bundesnotbremse-regeln-fuer-den-schul-und-kitabetrieb