Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz vom Mittwoch
Davon gelten bereits sechs Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantänen hat sich auf 190 erhöht. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei drei Personen eine stationäre Behandlung in einer Klinik erforderlich. Davon befindet sich eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat gestern, 24. März 2020, seine Kriterien zur Verdachtsabklärung angepasst. Danach sollen nur Personen mit Symptomen auf das Coronavirus getestet werden, insbesondere solche, die zu einer Risikogruppe gehören. Zu den Fällen, die weiterhin labordiagnostisch abgeklärt werden, gehören Personen mit akuten respiratorischen Symptomen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Der Aufenthalt in einem Risikogebiet spielt dabei keine Rolle mehr. Ferner soll ein Test erfolgen, wenn es klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie gibt. Diese Hinweise können ausschließlich durch einen Arzt erfasst werden können. Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist hierfür nicht ausgestattet. Demnach ist bei dieser Gruppe der erste Ansprechpartner der Hausarzt.
Weitere Informationen: https://www.kbv.de/html/1150_45117.php
Hinweis zur Notbetreuung an Schulen:
Die Notbetreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen finden ausschließlich an den Schulen statt, an welchen die Schülerinnen und Schüler ihre Schulpflicht erfüllen. Die Betreuungszeit wird während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten der jeweiligen Schule gewährt. Horte nehmen keine Kinder zur Notbetreuung an. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass Betreuungsangebote für Kinder geschaffen wurden, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Hinweis auf
Umsetzung der Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen:
Die Umsetzung der
Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zu den Ausgangsbeschränkungen wird
durch den Landkreis Görlitz, den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden
sowie der Landespolizei verstärkt kontrolliert. Es wird aus diesem Grund
nochmals darauf hingewiesen, dass Personen, die ihre häusliche Unterkunft wegen
eines triftigen Grundes (z.B. Ausübung beruflicher Tätigkeiten bzw. Hin- und
Rückweg Kindernotbetreuung) verlassen dürfen, dies in geeigneter Weise
glaubhaft machen müssen. Als Nachweis bieten sich vor allem schriftliche
Unterlagen, wie eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. das Formular zur
Notbetreuung in Kita und Schule, an. Bei zwingend notwendigen Umzügen eigenen
sich Nachweise zu Beginn und Ende der Mietverträge der neuen und der alten
Wohnung. In jedem Fall sollte ein Identifikationsnachweis, in erster Linie ein
Personalausweis, bei sich geführt werden.