Alkoholfahrt
13. Juni 2020, 19:00
Im Rahmen dieser Kontrolle
stellten sie eine 57-jährige Golffahrerin fest, die die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um 12 km/h überschritt. Im Gespräch während der Kontrolle nahmen die Beamten Alkoholgeruch in deren
Atemluft wahr. Ein Vortest an der Kontrollstelle ergab einen Wert
von 0,62 Promille. Der auf der Dienststelle durchgeführte gerichtsverwertbare Atemalkoholtest zeigte schließlich einen Wert von 0,66
Promille. Die Beamten erstatteten eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige, mit welcher sich die zuständige Bußgeldstelle befassen
wird.