Ampelkreuzung außer Betrieb: Verkehrsunfall fordert drei Verletzte
30. März 2020, 17:17 aktualisiert
Originaler Beitrag – 30. März 2020, 7:00
Möglicherweise durch eine abgeschaltete Ampelanlage prallte hier ein Seat mit voller Wucht seitlich gegen das Heck eines Transporters. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Seat schwer beschädigt. Der Transporter drehte sich einmal um die eigene Achse, bevor er rückwärts einen Ampelmast und ein Verkehrsschild umfuhr.
Umgehend rückten Kräfte des Rettungsdienstes an, um sich um insgesamt drei verletzte Personen zu kümmern. Auch ein Notarzt war im Einsatz. Die Patienten wurden in ein Klinikum eingeliefert.
Beamte der Polizei und des Verkehrsunfalldienstes der Polizeidirektion Görlitz nahmen vor Ort Spuren auf und beginnen nun mit der Ermittlung der Unfallursache. Ebenfalls vor Ort waren Kräfte der Berufsfeuerwehr Bautzen.
Umgehend rückten Kräfte des Rettungsdienstes an, um sich um insgesamt drei verletzte Personen zu kümmern. Auch ein Notarzt war im Einsatz. Die Patienten wurden in ein Klinikum eingeliefert.
Beamte der Polizei und des Verkehrsunfalldienstes der Polizeidirektion Görlitz nahmen vor Ort Spuren auf und beginnen nun mit der Ermittlung der Unfallursache. Ebenfalls vor Ort waren Kräfte der Berufsfeuerwehr Bautzen.
Update – 30. März 2020, 17:17
Am Sonntagabend haben sich zwei Personen bei einem Unfall an der Kreuzung Muskauer Straße/Kreckwitzer Straße in Bautzen leicht verletzt. Ein 21-Jähriger, der mit seinem Seat Leon aus Richtung Niederkaina kam, missachtete offenbar die Vorfahrt eines Kleintransporters. Dieser war aus Bautzen-Burk unterwegs. Der Movano landete durch die Wucht des Aufpralls an einem Ampelmast, der dadurch abknickte. Die 47-jährige Fahrerin des Opel und auch die 20-jährige Beifahrerin aus dem Seat erlitten durch den Unfall leichte Verletzungen. Der entstandene Sachschaden belief sich auf circa 25.000 Euro.
Die Insassen des Seat waren von Bischofswerda nach Bautzen gefahren, um ein Schnell-Restaurant zu besuchen. Das ist allerdings derzeit gemäß der Allgemeinverfügung untersagt. Sie verstießen somit gegen das Infektionsschutzgesetz. Eine Anzeige folgte.