Anhängelast nicht beachtet
9. April 2021, 9:00
Die Tieflage ließ erahnen, dass die zwei Pkw auf dem Hänger zu schwer waren. Es stellte sich heraus, dass die zulässige Anhängelast von zwei Tonnen um 125 Prozent überschritten war. Der Anhänger selbst, ausgelegt für dreieinhalb Tonnen, war fast 30 Prozent zu schwer. Gegen den 49-jährigen Litauer und auch den dazugehörigen Transportunternehmer erstatteten die Beamten deshalb Bußgeldanzeigen. Bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes durfte der Betroffene nicht weiterfahren.