Betrunkener Busfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Eine Streife der Autobahnpolizei übernahm den Fall. Ein Atemalkoholtest mit dem Beschuldigten ergab einen Wert von umgerechnet 2,14 Promille. Doch damit nicht genug: Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergaben, dass ihm ein Gericht aufgrund verschiedener Verkehrsverstöße unanfechtbar verwehrt hatte, in Deutschland von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Außerdem waren an dem Mercedes französische Kennzeichen angebracht, welche nicht für den Sprinter ausgegebenen wurden. Über die Fahrzeugidentnummer (FIN) kamen die erfahrenen Verkehrspolizisten dahinter, dass der Kleinbus noch in Belgien mit anderen Kennzeichen zugelassen war, dort aber zwischenzeitlich verkauft wurde.
Im Ergebnis untersagten die Beamten dem 62-Jährigen die Weiterfahrt und veranlassten eine Blutentnahme. Er hatte sich gleich dreifach strafbar gemacht: wegen des Vorwurfs der Trunkenheitsfahrt, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Ermittlungsdienst der Verkehrspolizeiinspektion wird die weiteren Untersuchungen führen.