Einzug in Haftanstalt abgewendet
14. Februar 2019, 12:56
Der Fahrer, ein 49-jähriger Tscheche, konnte alle erforderlichen Reisedokumente vorlegen. Bei einer Überprüfung seiner Person im Fahndungssystem kam eine aktuelle Ausschreibung zu Tage. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte einen Haftbefehl gegen den Tschechen wegen eines Zollvergehens ausgestellt. Eine Haft konnte dieser nur abwenden weil er seine Geldstrafe inklusive Gebühren in Höhe von 875,00 Euro begleichen konnte. Daraufhin durfte er seine Reise fortsetzen.