Ohne Rücksicht: Fehlende Rettungsgasse
Hinzueilenden Rettungskräften fiel es indes schwer, auf schnellstem Wege zu dem Hilfsbedürftigen zu gelangen. Die nicht durchgängige Rettungsgasse verlängerte Weg und Zeit zum Unfallort in beträchtlichem Maße.
Die Polizeidirektion Görlitz bittet daher alle Autofahrer abermals um die Beachtung der gesetzlichen Notfallregelung. Sobald auf Autobahnen oder außerhalb von Orten gelegenen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung Fahrzeuge lediglich mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stehen kommen, muss zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar daneben liegenden rechten Streifen eine Rettungsgasse gebildet werden, die ausschließlich Hilfs- und Polizeifahrzeuge nutzen dürfen.