Dabei entdeckten sie in einem Ablagefach unter dem Lenkrad des Fahrzeuges einen Teleskopschlagstock. Der polnische Fahrer des Opels erklärte, dass der Schlagstock ihm gehöre. Weil das Führen von Hieb- und Stoßwaffen grundsätzlich verboten ist, wurde gegen den 40-Jährigen Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Bußgeldverfahren musste der Betroffene zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 Euro hinterlegen. Nach der Sicherstellung des Schlagstockes wanderte dieser später in die Asservatenkammer der Dienststelle.
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