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Landkreis kann 179 Millionen Euro investieren

31. Januar 2019, 14:07
Landkreis kann 179 Millionen Euro investieren

Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Kreistag des Landkreises Bautzen am 10. Dezember 2018 beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zum Vollzug freigegeben.

Die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen konnten in der beantragten Höhe genehmigt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Verpflichtungen, die erst in den Folgejahren zu Auszahlungen führen.

Der Haushaltsplan 2019 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 507 Millionen Euro. Für Investitionen sind rund 63 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2020 steigt das Volumen des Ergebnishaushaltes auf rund 510 Millionen Euro. Davon sind rund 116 Millionen Euro für Investitionen eingeplant.

Mit 105 Millionen Euro fließt der Großteil der Investitionen in den Ausbau des Breitbandnetzes. Weitere 75 Millionen Euro sind für Baumaßnahmen, insbesondere für den Schulhaus- und den Straßenbau, vorgesehen.

In beiden Haushaltsjahren plant der Landkreis Bautzen, Kredite in Höhe von insgesamt 10,8 Millionen Euro aufzunehmen. Diese sollen der Finanzierung der Baumaßnahmen sowie dem Erwerb von Sachanlagevermögen dienen.

Rund 5,4 Millionen Euro fließen in die Tilgung von Krediten.

Die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 32,0 Prozent. Damit bleibt sie gegenüber den Haushaltsjahren 2017/2018 unverändert. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Der Landkreis Bautzen erreicht in beiden Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt 2019 ist dafür die Inanspruchnahme von Rücklagen vorgesehen. Im Ergebnishaushalt  2020 ist, zusätzlich zur Inanspruchnahme von Rücklagen, die Verrechnung mit dem Basiskapital geplant. Das Basiskapital bildet die Differenz zwischen den Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten des Landkreises ab.

Die Verrechnung mit dem Basiskapital führt zu einem Verzehr der Substanz des Landkreises. Zudem kann der Kreis zwar seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Schuldendienst nachkommen, nicht aber angemessene Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften.

Die Zahlungsfähigkeit des Landkreises Bautzen bleibt innerhalb des Finanzplanungszeitraumes 2019 bis 2023 gewahrt. Darüber hinaus birgt nach Einschätzung der Landesdirektion Sachsen insbesondere der Sozial- und Jugendamtsbereich Haushaltsrisiken. Die hierfür veranschlagten Mittel reichen möglicherweise nicht aus. Der Landkreis Bautzen ist daher auch weiterhin gehalten, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen.

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