Nach tödlichem Unfall: LKW-Fahrer vor Gericht
Am Dienstag stand der 54-jährige LKW-Fahrer Rüdiger S. vor dem Amtsgericht Bautzen. Dem Mann wurde eine fahrlässige Tötung vorgeworfen. Am 04.07.2017 gegen 13:30 Uhr befuhr der Angeklagte mit seinem LKW die A4 in Richtung Görlitz. Als er mit einer Geschwindigkeit von 89-91 Km/h einen anderen LKW kurz nach Burkau überholen wollte, übersah er einen Seat auf der linken Spur. Das Auto wurde von einem damals 28-jährigen Mann gelenkt, der laut Gutachten mit rund 200 km/h unterwegs war. Dieses Gutachten belegte auch, dass der junge Mann keine Chance mehr hatte, den Zusammenprall zu verhindern. Er verstarb damals noch an der Unfallstelle.
Der Angeklagte schwieg den Prozess über und überließ die Verhandlung seinem Verteidiger und einem eigenen Sachverständigen. Zum Prozess wurde auch das Gutachten eines Gutachters der Dekra verlesen und ein Video des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASUV) gezeigt, auf dem der Unfall genau zu sehen war. Demnach befand sich vor dem Seat mit ca. 140 Meter Abstand und einer Zeit von 3-4 Sekunden ein weiteres Fahrzeug, welches den LKW kurz vor dem Zusammenprall überholt hatte. Der Angeklagte hätte seiner doppelten Rückschaupflicht nachkommen und dann den Seat im Rückspiegel sehen müssen.
Rüdiger S. ist nicht vorbestraft und hat auch keine Punkte in Flensburg. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung und einen Führerscheinentzug von einem Jahr. Dazu sollte er 1000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Der Verteidiger hingegen regte eine Geldstrafe von 2250 Euro und einen Monat Fahrverbot an. Der Richter entschied schließlich, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 3000 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt wird.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.