ls Insassen wurden neben mehreren polnischen Personen auch zwei ukrainische Frauen festgestellt, welche sich mit gültigen Pässen auswiesen. Die Pässe berechtigen die Frauen zwar zur erlaubten Einreise und Aufenthalt in Deutschland für touristische Zwecke, im Gespräch stellte sich dann jedoch heraus, dass die Beiden in Deutschland einer Arbeit nachgehen wollten. Da sie die dafür erforderlichen Dokumente nicht vorweisen konnten, bestand hier der Verdacht der unerlaubten Arbeitsaufnahme. Damit war die Reise für die beiden Frauen beendet und nach der strafprozessualen Bearbeitung reisten sie wieder nach Polen zurück.
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