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Betriebe in benachteiligten Gebieten erhalten Ausgleich

8. Dezember 2019, 17:04
Betriebe in benachteiligten Gebieten erhalten Ausgleich

Rund 2 970 landwirtschaftliche Betriebe in Sachsens benachteiligten Gebieten erhalten in diesen Tagen rund 15,8 Millionen Euro Ausgleichszulage.

Die Zulage aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« und aus Mitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes wird jährlich Anfang Dezember ausgezahlt.

 

Die Flächen im benachteiligten Gebiet sind durch naturbedingte Standortnachteile gekennzeichnet und mit erhöhten Ertragsrisiken verbunden. Sie sind hochsensibel und erfordern zwingend angepasste Bewirtschaftungsformen. Größere zusammenhängende benachteiligte Gebiete sind das Erzgebirge, das Erzgebirgsvorland, der Nordwesten Sachsens sowie das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet. Durch die angepassten, überwiegend extensiven Bewirtschaftungsmethoden wird den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen. Berggebiete und extensiv genutzte Regionen weisen häufig eine besonders hohe Strukturvielfalt und landschaftliche Eigenart auf. Durch die Erhaltung der extensiven Bewirtschaftung werden wichtige Funktionen der Landwirtschaft wie Ressourcenerhaltung, Klimaschutz und Offenhaltung der Landschaft unterstützt.

 

Landwirtschaftliche Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften, sind mehrfach gefordert. Neben den bestehenden naturbedingten Nachteilen nehmen neue klimatisch bedingte Extreme infolge des Klimawandels zu und machen Anpassungsstrategien erforderlich. Die Zahlung der Ausgleichszulage trägt dazu bei, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich zu sichern und Abwanderungen aus ländlichen Regionen entgegenzuwirken.

 

Die seit dem Jahr 1991 bestehende Förderkulisse der Ausgleichszulage wurde im vergangenen Jahr durch eine neue Förderkulisse abgelöst. Diese neue Kulisse orientiert sich an den von der Europäischen Kommission europaweit eingeführten einheitlichen Kriterien. So wird etwa den biophysikalischen Kriterien wie Temperatur, Trockenheit, Bodentextur und Steinigkeit, stärkere Beachtung geschenkt. Der flächenmäßige Förderumfang blieb trotz einiger Verschiebungen an den Kulissenrändern nahezu gleich. Für insgesamt 301 900 Hektar konnte in diesem Jahr die Zahlung der Ausgleichszulage bewilligt werden.

 

Für die im Jahr 2018 aus der Kulisse herausgefallenen Flächen gibt es sogenannte »Phasing Out«-Zahlungen, die für drei Übergangsjahre gezahlt werden. Diese Zahlungen erleichtern den Antragstellern die Anpassung an die neuen Bedingungen. Neu war auch, dass alle Intensivkulturen förderfähig wurden.

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