Bundesländer-Beschluss zur Corona-Pandemie
28. Oktober 2020, 21:05
Die Maßnahmen sind bis Ende November befristet.
Wir haben kurz die wichtigsten Punkte zusammen gefasst:
- Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
- Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen werden geschlossen, ausgenommen sind Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege werden geschlossen, medizinisch notwendige Behandlungen bleiben geöffnet, Friseursalons bleiben unter bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.
- Übernachtungsangebote nur für beruflich veranlasste Reisen, auf private Reisen und Besuche ist zu verzichten.
- außerordentliche Wirtschaftshilfe für von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Vereine, Einrichtungen & Verlängerung der bestehenden Überbrückungshilfen sowie Verbesserung der Konditionen
- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Fall maximal mit 10 Personen gestattet.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen