Corona-News: 50 Neuinfektionen - Zwei Todesfälle - Neue Regeln
Zwei Patienten (70, 85) sind verstorben. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Beginn der Pandemie auf 86. Weitere 67 Patienten gelten als genesen. 2.292 Personen sind aktuell infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 420,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.
5.571 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne. In den zurückliegenden Tagen wurden für sehr viele mündlich ausgesprochene Quarantänen die Bescheide erstellt. Daher ist diese Zahl deutlich angestiegen.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 183 Corona-Patienten behandelt, 29 davon auf einer Intensivstation.
Transparenzhinweis:
Für die in unserem täglichen Bericht vermeldete Zahl der stationär behandelten Corona-Patienten wird die Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen genutzt. Die tatsächliche Zahl kann entsprechend der Meldemodalitäten etwas höher liegen. Die Zahl umfasst alle Patienten in Kliniken im Landkreis Bautzen unabhängig von ihrem Wohnort. Gleichzeitig werden in dieser Zahl Corona-Patienten aus dem Landkreis Bautzen, die in Kliniken außerhalb des Landkreises behandelt werden, nicht erfasst.
Allgemeinverfügung
Neue Corona-Schutz-Verordnung
Der Freistaat hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen, die ab 1. Dezember 2020 gilt. Als stark betroffenes Gebiet mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen in 7 Tagen je 100.000 Einwohnern hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die ebenfalls ab 1. Dezember 2020 gilt.
Landrat Michael Harig hat sich im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung in einer Video-Botschaft an die Menschen im Landkreis Bautzen gewandt:
Die neue Verfügung trifft u.a. die folgenden Regelungen:
- Kontaktbeschränkungen
Ab morgen sind Treffen nur von max. 5 Personen, in 2 Hausständen in der Öffentlichkeit und Zuhause möglich. Kinder bis 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet. Ausnahme: Weihnachten: Ab 23. Dezember dürfen sich max. 10 Personen – gerechnet ohne Kinder unter 14 Jahren – unabhängig von der Zahl der Hausstände treffen.-
- Alkohol
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ab morgen ganztägig (0.00 bis 24.00 Uhr) untersagt. Das gleiche gilt für die Abgabe von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, gemeint sind hier vor allem Fußgängerzonen, Parkplätze, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätze.
- Ausgangsbeschränkungen
Im Landkreis Bautzen gilt ab morgen: Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist nur aus triftigem Grund möglich.
Triftige Gründe sind u.a.: der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, zu Behörden, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, zu Kirchen, Ärzten, Beerdigungen (max. 25 Personen), Trauungen (max. 25 Personen), zu Fortbildungsstätten für Beruf, Schule, Studium, zum Einkauf im Landkreis Bautzen, der Stadt Dresden sowie den Nachbarlandkreisen, Besuche bei Kranken, Behinderten, zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht, der Besuch eines weiteren Hausstandes bis max. 5 Personen insgesamt (ohne Berücksichtigung von Kindern bis 14 Jahren). Auch der Besuch des eigenen Kleingartens und die Versorgung von Tieren zählen als triftiger Grund.
Sport und Bewegung (max. 1 Hausstand) ist innerhalb eines Radius von 15 km um die eigene Wohnung erlaubt.
- Versammlungen
Demonstrationen werden auf 200 Teilnehmer an einem festen Ort beschränkt.
- Wichtig: Schulen und Kitas bleiben geöffnet
Entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates werden die Kinder in Krippen und Kitas ab morgen wie im Frühjahr in festen Gruppen betreut.
Auch Schulen stellen ihren Betrieb um, wenn es notwendig ist. Grundsätzlich gilt weiter der Präsenzunterricht, die Schulpflicht besteht. Je nach Zahl der Infektionen und Quarantänen in den einzelnen Schulen bzw. Klassen entscheidet die jeweilige Schule über einen Übergang in Wechsel- oder einen Mix aus Präsenz- und Heimunterricht mittels digitaler Lernplattformen. Neu ist auch: Ab der Klasse 7 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
Neue Quarantäne-Allgemeinverfügung
Eine Quarantäne-Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis 31. Januar 2021. Damit regelt der Landkreis die Modalitäten der Quarantäne. Die gleichlautende Verfügung ergeht auch in allen anderen Landkreisen, um ein landeseinheitliches Vorgehen sicherzustellen. Von Quarantäne Betroffene erhalten jedoch weiterhin einen Quarantäne-Bescheid durch das Landratsamt.