Corona-News: 63 Neuinfektionen im Landkreis Bautzen, zwei Todesfälle
78 weitere Patienten gelten als genesen. 788 Personen sind aktuell infiziert. 1.335 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.
Zwei Patienten im Alter von 81 und 86 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn steigt damit auf 888.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 89 Corona-Patienten behandelt, 28 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 78,7.
Öffnungszeiten der Corona-Testzentren am Pfingstwochenende
Aufgrund des Feiertages sind am Montag viele der Testzentren nicht geöffnet. Folgende Corona-Testzentren im Landkreis Bautzen haben am Pfingstwochenende geöffnet.
Die
Corona-Hotline des Gesundheitsamtes ist am Pfingstmontag nicht besetzt.
Lockerungen: Im Landkreis Bautzen ab Montag neue Corona-Regeln
Im Landkreis Bautzen liegt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI heute den fünften Werktag unter 100.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/landrat/Sonderausgabe_122021_vom_22.05.2021.pdf
Die Regelungen der Bundesnotbremse werden daher ab Montag durch die Regeln der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung abgelöst. Eine Rückkehr in die Bundesnotbremse müsste erfolgen, wenn der RKI-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.
Diese Veränderungen gelten ab Montag in Landkreis Bautzen
- Außengastronomie darf wieder öffnen
Ist ein Hausstand am Tisch gibt es keine Nachweispflichten. Sitzen zwei Hausstände am Tisch, so müssen diese ein 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen, es sei denn es handelt sich um Kinder unter 6 Jahren,Genesene (max. 6 Monate nach Test, frühestens 28 Tage) oder vollständig Geimpfte (14 Tage nach zweiter Impfdosis, Ausnahme: Johnson & Johnson-Impfstoff nach erster Dosis oder Genesene mit einer Impfdosis). Alternativ kann ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden, sofern dies dort angeboten wird. Alle Gäste müssen ihre Personalien für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angeben.
Vollständige Impfungen können durch einen Impfausweis nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Genesung kann durch das damalige PCR-Testergebnis bzw. eine entsprechende Befundkopie des Hausarztes oder des Gesundheitsamts, hilfsweise auch die entsprechenden damaligen Quarantänebescheide erfolgen.
- Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
- Kontaktbeschränkungen: Es darf sich ein Hausstand mit einem weiteren Hausstand mit fünf Personen drinnen, draußen mit maximal 10 Personen treffen. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Körpernahe Dienstleistungen können mit Kontakterfassung und negativem Test in Anspruch genommen werden. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Camping- und Caravaningplätze können öffnen, Ferienwohnungen können vermietet werden.
- Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sind mit Kontakterfassung und negativem Test erlaubt. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich (auch Fitnessstudios), Kontaktsport im Außenbereich möglich, jeweils mit Kontakterfassung und negativem Test. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen. Ohne Testnachweis ist kontaktfreier Sport auf Außenanlagen für Erwachsene sowie Kontaktsport für Gruppen bis zu 20 Minderjährige im Außenbereich (auch Außensportanlagen) möglich. Trainer müssen in jedem Fall einen negativen Testnachweis mit sich führen.
- Botanische und zoologische Gärten, Tierparks dürfen im Außenbereich mit Kontakterfassung und negativem Testnachweis öffnen. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Stadt-, Gäste- und Naturführungen sind mit maximal 10 Teilnehmern bei Kontakterfassung und negativem Testnachweis möglich. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Kunst-, Musik- und Tanzschulen dürfen auch für Gruppenunterricht mit Kontakterfassung und negativem Testnachweis öffnen. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.