Coronavirus: Notstand ausgerufen
Originaler Beitrag – 12. März 2020, 14:58
Durch die Ausbreitung des Coronavirus hat die Tschechische Republik drastische Maßnahmen ergriffen den Notstand für die nächsten 30 Tage ausgerufen. Die Regierung erhofft sich hierdurch, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden kann.
Auch Deutschland betrifft der Notstand: Medienberichten zu Folge teilte Innenminister Jan Hamáček mit, dass Grenzübertritte für Ausländer, die keinen Wohnsitz in dem EU-Mitgliedstaat haben, verboten werden. Die Kontrollen hierzu sollen am Donnerstag, den 12.03.2020 bereits begonnen haben. In einer Mitteilung hierzu heißt es:
"Die Regierung hat auch Menschen aus Hochrisikoländern die Einreise in die Tschechische Republik verboten. Österreich und Deutschland gehören dazu [...]. Die tschechische Regierung verbot tschechischen Bürgern die Einreise in diese Länder, mit Ausnahme von Versorgungsfahrern oder Rettungskräften."
Update – 13. März 2020, 13:19
· Derzeit (Stand: Freitag, 12 Uhr) gibt 117 bestätigte Fälle in Tschechien. Zwei Patienten sind in einem kritischen Zustand: Bei einem Fall, ein Taxifahrer von Uber aus Prag, steht nicht fest woher er die Krankheit hat. Er beförderte 50 Personen, die nach und nach ermittelt werden mussten. Er ist im Prager Krankenhaus "Na Bulovce" und ist in einem schlechten Zustand. Er muss mit einem Gerät beatmet werden. Ein weiterer Fall ist ein Japaner, der sich in Deutschland oder Großbritannien angesteckt hat. Auch er ist in einem kritischem Zustand.
· Seit heute, Freitagmorgen (6 Uhr), dürfen in der Tschechischen Republik keine Film- und Theatervorstellungen aufgeführt, Konzerte oder andere Kulturveranstaltungen durchgeführt werden. Ebenfalls sind Sport-, Gesellschafts-, Tanz- und ähnliche Veranstaltungen verboten. Auch Gottesdienste zählen darunter. Zudem sind jegliche Messen, Feierlichkeiten, Jahrmärkte, Paraden, Pilgerfahrten, Märkte, Bildungsveranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art verboten - sowohl öffentliche als auch private, die die Anzahl von 30 Personen übersteigen. Diese Regelung gilt bis zu ihrem Widerruf.
· Dieses Verbot bezieht sich nicht auch Treffen, Sitzungen und ähnliche Aktionen von Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten oder bei Beerdigungen.
· Verboten ist für alle Bürger seit Freitagmorgen, 6 Uhr, der Aufenthalt in Schwimmbädern, Fitnessstudios, Solarien, Saunen, Wellnesszentren, Clubs, Bibliotheken, Spaßeinrichtungen und Galerien. Kinos und Theater wurden bereits am vergangenen Mittwoch gänzlich geschlossen.
· Restaurants und Bars, auch Fast
Food-Geschäfte u.ä., dürfen ab Freitagabend, 20 Uhr, nur noch tagsüber
betrieben werden. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gilt ein gänzliches Betriebsverbot.
O.g. Betriebe, auch Mensen u.ä., in Einkaufszentren über 5.000 Quadratmeter
gilt ein Betriebsverbot.
· In allen Schulen, Universitäten, Hochschulen, Vorschulen ist seit Mittwoch der Schulbetrieb unterbrochen - bis Widerruf. Schulen geben den Schülern und Studenten Aufgaben für Zuhause, teilweise wird einzeln über Skype unterrichtet.
· Kindergärten sind weiter geöffnet, solange der Betreiber nichts Gegenteiliges entscheidet. Die Regierung hat sie bisher nicht geschlossen.
· Ab Freitagnacht, 24:00 Uhr, werden
an den tschechisch-deutschen und tschechisch-österreichischen Grenzen wieder
Grenzkontrollen eingeführt. Diese führt die Polizei mit Hilfe der von insgesamt
2.000 Solaten der tschechischen Armee durch. Dort werden Tests durchgeführt, ob
Personen mit dem Coronavirus infiziert sind.
Die Reisefreiheit im Schengenraum wird ab diesem Zeitpunkt eingegrenzt. Der
Übertritt/Überfahrt ist ausschließlich an folgenden Grenzübergängen
zulässig:
· mit Österreich: Vratěnín – Oberurnau; Valtice - Schrattenberg; Nová Bystřice – Grametten
· mit Deutschland: Všeruby – Eschlam; Jiříkov – Neugersdorf; Vojtanov -Schönberg; Cinovec – Altenbergerg
· Tschechen dürfen ab Mitternacht nicht mehr in folgende fünfzehn „Risikoländer“ einreisen: China, Iran, Südkorea, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Deutschland, Niederlande, Österreich, Spanien und Schweden, Norwegen, Schweiz und Großbritannien. Ausnahmen gibt es nur für Lkw-Fahrer, den Rettungsdienst sowie für Bürger, die im Ausland arbeiten. Letztere müssen jedoch einen Nachweis vorlegen, der ihren Arbeitsplatz bestätigt und dürfen die Grenze, laut Medieninformationen, nur zwischen 5 und 23 Uhr überqueren. Zudem darf ihr Arbeitsplatz maximal 50 Kilometer von der Grenze entfernt sein. Tschechische Bürger, die sich noch in diesen o.g.Ländern befinden, dürfen in das Land zurück reisen, müssen sich jedoch einer zweiwöchigen Quarantäne unterziehen.
· Aus den o.g. Ländern nach Tschechien einreisen dürfen ab Sonnabend nur noch die, die einen dauerhaften oder vorübergehenden Wohnsitz dort haben. Alle anderen Staatsbürger aus den o.g. Staaten dürfen nicht mehr nach Tschechien einreisen, wenn Sie nicht vom Staat eingeladen wurden. Diese Ein-/Ausreisesperre gilt zunächst bis zum 18. März 2020. Die Kontrollen laufen laut tschechischer Polizei weitere 20 Tage – also mindestens bis Ostern.
· Ab Sonnabend ist der grenzüberschreitende Bus-, Zug- und Schiffsverkehr in alle umliegenden Staaten verboten. Auch der Flugverkehr wird deutlich eingeschränkt.
· Trilex:
· RB 61 / RE 2: Dresden - Zittau - Liberec, verkehrt nur noch bis Zittau
·
L7: Seifhennersdorf/Rybniste – Zittau – Hradek – Liberec (noch
ungeklärt, Ausnahmegenehmigung zum Verkehr ohne Halt in Deutschland ist im
tschechischen Verkehrsministerium beantragt), Ersatzverkehr zwischen
Seifhennersdorf und Zittau wird organisiert
(Diese Einschränkungen können weiteren
Veränderungen unterliegen, über die dann informiert wird. Die Länderbahn steht
in ständiger Verbindung mit den Aufgabenträgern und anderen
Bahnunternehmen. Wir bitten unsere Fahrgäste um Beachtung.)
· Vogtlandbahn:
· RB 1: Zwickau – Falkenstein – Kraslice, verkehrt nur noch bis Zwotental, SEV von und nach Klingenthal
· RB 2: Zwickau – Plauen – Adorf – Cheb, verkehrt nur noch bis Bad Brambach
· RB 5: Mehlteuer – Plauen – Falkenstein – Kraslice, verkehrt nur noch bis Zwotental, SEV von und nach Klingenthal
· Deutsche Bahn:
· Züge enden auf deutscher Seite. Es bestehen zusätzliche Rückerstattungsoptionen.
· Regiojet/Student Agency:
· Hat alle Verbindungen ab Mitternacht gestrichen bzw. lässt sie in tschechischen Stationen enden.