Elektrofahrrad zu schnell und nicht versichert
5. August 2024, 11:30
Das Fahrrad des 21-jährigen Deutschen wies dabei einen Eigenantrieb mit einer Geschwindigkeit bis 30 km/h auf. Da solche Gefährte dem Fahrerlaubnisrecht unterliegen, wäre hier mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM nötig gewesen. Diese und die ebenso benötigte Pflichtversicherung für das Elektrogefährt konnte der junge Mann jedoch nicht vorweisen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und die entsprechenden Anzeigen geferti