Entwicklung der Corona-Infektionsfälle im Landkreis Görlitz
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 18 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 136. Insgesamt konnten bereits 314 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 11 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung. Bisher hat der Landkreis Görlitz zwei Todesfälle zu verzeichnen.
Statement Landrat Bernd Lange:
Landrat Bernd Lange äußert sich zur aktuellen Lage wie folgt: „In Krisensituation zusammenstehen ist keine Selbstverständlichkeit. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass sich der überwiegende Teil unserer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Görlitz an die bestehenden Regelungen zu der vom Freistaat Sachsen erlassenen Ausgangsbeschränkung hält. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Allen für ihr verantwortungsbewusstes und diszipliniertes Handeln in dieser Situation bedanken. Mein ausdrücklicher Dank gilt insbesondere auch denjenigen, die in dieser schwierigen Zeit eine hohe Verantwortung tragen und bereits seit vielen Wochen unter besonderen Bedingungen im Einsatz sind. Das sind alle Kräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, die Ärzte und Pfleger in Krankenhäusern, Hausarzt- und Facharztpraxen und in den ambulanten und stationären Pflege-/ sowie Behinderteneinrichtungen, Palliativstationen und Hospizen sowie das Laborpersonal. Danken möchte ich auch allen Verantwortungsträgern der Städte und Gemeinden im Landkreis Görlitz, die uns stets konstruktiv und hilfsbereit zur Seite stehen und ihre kommunale Verantwortung wahrnehmen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung stehen täglich im Rahmen des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) vor neuen Herausforderungen. Sie leisten im Hintergrund hervorragende Arbeit weit über das normale Maß hinaus.“
Hinweise zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO):
Im Zusammenhang mit der
Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bittet der Landkreis Görlitz um Einhaltung
der Ausgangsbeschränkungen. Demnach sind Sport und Bewegung im Freien erlaubt.
Um einer Verbreitung der Infektionen entgegen zu wirken, sind die bestehenden
Einschränkungen unbedingt einzuhalten:
- Bürgerinnen und Bürger sollten sich vorrangig auf das Umfeld des Wohnbereichs beschränken. Auf Anreisen mit dem Auto, Motorrad und Moped sollte deshalb soweit wie möglich verzichtet werden.
- Bürgerinnen und Bürger sollten sich vorrangig auf die Begleitung Ihres Lebenspartners sowie auf Angehörige des eigenen Hausstandes beschränken. Erlaubt ist allenfalls die Begleitung einer Person außerhalb des Hausstandes, um ihrer Vereinsamung, insbesondere aufgrund ihres Alters vorzubeugen.
- Treffen mit Freunden sind zu unterlassen. Ansammlungen ab drei Personen müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen sind bußgeldbewehrt. Der Regelsatz für einen Verstoß beträgt für jeden Zuwiderhandelnden 150 Euro.
Mit Blick auf die bevorstehenden Osterfeiertage haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 1. April 2020 die Bürgerinnen und Bürger angehalten, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und sind aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.
Der Landkreis Görlitz vertraut hier in Würdigung des Grundrechtes zum Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf das ausgeprägte Verantwortungsbewusstsein unter Verwandten. Aus diesem Grund sind staatliche Kontrollen und Nachschauen im familiären Bereich nicht veranlasst.
Die Corona-Schutz-Verordnung regelt in § 3 Besuchsverbote in Einrichtungen. Die Erfahrungen der letzten Tage haben deutlich gemacht, dass Alten- und Pflegeheime besonders hohen Infektionsrisiken ausgesetzt sind. Deshalb ist dort der Besuch, auch für nahe Angehörige, praktisch vollständig verboten. Dieses Verbot ist einzuhalten, um Risiken für Bewohner und Pflegepersonal zu minimieren. Verstöße sind bußgeldbewehrt und werden uneingeschränkt verfolgt. Der Regelsatz des Bußgeldes beträgt hier 500 Euro. Der Landkreis Görlitz bittet von einer Umgehung des Besuchsverbotes abzusehen. Es ist auch verboten, mit Bewohnern außerhalb der Einrichtung Kontakt aufzunehmen.
Die Corona-Schutz-Verordnung hat Erleichterung für Baumschulen und Gartenbaubetriebe gebracht. Selbstproduzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe können ebenso wie Hofläden geöffnet und zum Kauf ihrer Produkte besucht werden. Nicht darunter fallen aber Blumenläden die nur mit selbst eingekauften Blumen Handel treiben. Diese müssen weiter geschlossen bleiben.
Hinweis zu Notbetreuung in Kitas und Schulen:
Im Kita-Bereich liegt die Notbetreuungsquote im Landkreis Görlitz derzeit bei zirka sechs Prozent. Die Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgansstufen 1 bis 4, die derzeit zirka 270 Kinder im Landkreis Görlitz wahrnehmen, findet auch im Zeitraum der Osterferien vom 9. bis 17. April 2020 zu den sonst üblichen Unterrichts- und Hortzeiten statt. Die Landkreisverwaltung befindet sich im engen Austausch mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen, um zeitnah auf die aktuellen Bedarfe reagieren zu können.