Erstattung der Elternbeiträge
Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20.03.2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt. Für den Zeitraum vom 18.03. bis 17.04.2020 – der Schließung von Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Horten – werden keine Elternbeiträge erhoben.
Oberbürgermeister Prof. Dr. Holm Große hat die Erstattung von den gezahlten Elternbeiträgen, welche in o.g. kommunalen Einrichtungen betreut werden, veranlasst. Dies gilt auch für Kinder, für die in diesem Zeitraum eine Notbetreuung besteht.
Den Eltern wird der Elternbeitrag für einen Monat zurückerstattet.
Für Rückfragen steht den Eltern die zuständige Kollegin des Familien- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 03594 786-128 gern zur Verfügung.
Wird die o.g. Allgemeinverfügung verlängert, kann der Zeitraum für die Geltung dieser Anweisung entsprechend verlängert werden.