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Freie Fahrt für E-Scooter

19. Februar 2019, 16:39
Freie Fahrt für E-Scooter

E-Scooter sind ebenso vielfältig einsetzbar wie die unterschiedlichen Modelle, die angeboten werden. Immer häufiger sieht man Pendler, die lieber ihr Auto stehen lassen und sich auf den praktischen E-Scooter schwingen.

So kommen sie schnell und stressfrei zur Arbeit und sind dennoch mobil und unabhängig. Pendler steigen auch oft für die „last mile“ auf den E-Scooter um. Sie bewältigen den Großteil ihres Arbeitsweges mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und fahren die letzten Meter von der U-Bahn-Station zu ihrem Arbeitsplatz mit ihrem elektrischen Gefährt. Dank der Vielfalt an unterschiedlichen Modellen eignen sich E-Scooter je nach Ausführung aber nicht nur für kurze Wegstrecken, sondern lassen sich auch bequem für längere Ausflüge nutzen. Sie bieten auch außerhalb der Stadt höchsten Komfort.

Die Vorteile von E-Scootern

E-Scooter sind mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet. Dadurch schonen sie die Umwelt und tragen zu einer gesunden Luft bei. Mit E-Scootern kann man mehr Freiheit und Dynamik genießen, unerheblich ob zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder für Fahrten in der Freizeit. Besonders für Stadtfahrten sind sie gut geeignet, da man damit auch rasch vorankommt und so manchem Stau entgehen kann. Mit einem E-Scooter kann jeder die Vorzüge der elektrischen Mobilität in zahlreichen Einsatzbereichen genießen. Hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit überzeugen E-Scooter dadurch, dass sie kein CO2 ausstoßen und dadurch die Umwelt in keinerlei Hinsicht belasten. Die Betriebskosten von E-Scootern sind sehr gering. Für Pendler ist hervorzuheben, dass sich E-Scooter bei Nicht-Gebrauch meistens aufgrund des Klappmechanismus platzsparend verstauen lassen, was sie zum idealen Begleiter für den Arbeitsweg mit Bus, Zug und Straßen oder U-Bahn macht.

 

Welche verschiedenen Typen von elektrischen Kleinstfahrzeugen gibt es?

Das Angebot an elektrischen Kleinstfahrzeugen ist vielfältig. Elektro-Kleinstfahrzeuge stellen bereits eine neue Fahrzeugklasse dar. Dazu zählen die klassischen Tretroller mit Elektromotor wie beispielsweise die micro Elektro Scooter. E-Skateboards oder Hoverboards fallen nicht in diese Fahrzeugklasse, da sie nicht über eine Lenk- bzw. Haltestange verfügen. Elektrische Kleinstfahrzeuge haben grundsätzlich ein geringes Gewicht, wodurch es möglich ist, dass Pendler diese problemlos für ihren Arbeitsweg oder einen Teil des Arbeitsweges nutzen können.

 

Welche gesetzlichen Änderungen sind ab Frühjahr 2019 vorgesehen?

Ab 2019 gilt die neue Fahrzeugklasse für die elektrischen Kleinstfahrzeuge, für die es auch eigene gesetzliche Regelungen gibt. War es bislang nicht erlaubt, mit solchen Fortbewegungsmitteln am Straßenverkehr teilzunehmen, so darf man ab dem Frühjahr 2019 ganz legal damit auf den Straßen und Radwegen fahren. Allerdings gibt es hierbei Einiges zu beachten. Für die Fahrer von E-Scootern und ähnlicher Fahrzeuge gilt zwar keine Helmpflicht, dennoch besteht eine Versicherungspflicht mit Kennzeichen. Als elektrisches Kleinstfahrzeug zum Verkehr zugelassen werden nur Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Zugelassen werden zudem voraussichtlich nur E-Scooter, die über eine Halte- oder Lenkstange verfügen. E-Skateboards oder Hoverboards bleiben vorerst zumindest auf öffentlichen Wegen verboten. E-Scooter müssen mit einer Bremse, Licht, Blinker und Klingel ausgestattet sein, um zum Verkehr zugelassen werden zu dürfen. Die Leistungsgrenze wird diesbezüglich auf 500 Watt festgelegt, wobei selbst balancierende Fahrzeuge bis zu 1200 W haben dürfen.

 

Fazit

Als Alternative zu motorisierten Rollern oder gewöhnlichen Tretrollern sind E-Scooter sehr vorteilhaft. Diese ermöglichen es, kurze Distanzen, besonders im urbanen Umfeld, schnell und ohne große Anstrengung zurückzulegen. Außerdem tragen sie durch den elektrischen Antrieb effektiv zum Umweltschutz bei. Besonders in der Stadt, wo die Parkplätze meist spärlich gesät sind, erlauben sie ein rasches Vorankommen. Das geringe Gewicht von E-Scootern & Co. erleichtert es Pendlern, ihr Gefährt auch im Zug zu transportieren, um anschließend von der sogenannten „last mile“ profitieren zu können. Mit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung, die für das Frühjahr 2019 geplant ist, werden elektrische Kleinstfahrzeuge schon bald dem alltäglichen Verkehr angehören.

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