Mehrere Zeugen informierten die Polizei, dass ein Mann zwischen der Abfahrt Dresden-Flughafen und dem Dreieck Dresden-Nord zu Fuß auf dem Standstreifen der Autobahn lief.
Über den Verkehrswarndienst der Polizei Sachsen wurde sofort eine Warnmeldung gesendet. Parallel startete ein Streifenwagenteam und entdeckte den 42-Jährigen kurze Zeit später. Die Beamten klärten den Moldauer auf, dass es verboten ist, auf der Autobahn zu Fuß unterwegs zu sein. Warum er sich auf der Autobahn befand, ist nicht bekannt.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Fußgänger Autobahnen nicht betreten. Dazu gehört auch der Standstreifen.