Wie die Beamten vor Ort berichten, sollten die Welpen nach Deutschland geschmuggelt werden. Der Fahrer aus den Niederlanden war auf der A17 aus Tschechien in Richtung Deutschland unterwegs. Da die Tiere noch viel zu jung für einen Grenzübertritt sind und der Halter zudem nicht die nötigen Impfungen vorweisen konnte, wurden die Tiere durch die Bundespolizei in Amtshilfe für das Veterinäramt vor Ort sichergestellt. Der junge Fahrer muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen. Zudem muss er die Kosten für die Tieraufnahme in einem Tierheim tragen. Eine Sicherheitsleistung konnte er vor Ort jedoch nicht leisten. Zudem fuhr der Niederländer ohne gültigen Führerschein. Auch wegen dieser Straftat muss er sich nun verantworten. Außerdem hatte er keinen triftigen Grund um nach Deutschland einzureisen. Er wurde an der Grenze zurückgewiesen.
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