Gewerbe geschlossen und Treffen aufgelöst - Polizei kontrolliert Einhaltung der Allgemeinverfügung
Wir möchten uns an dieser Stelle den zahlreichen Apellen aus Politik, Gesundheitssystem und einem Großteil der Bevölkerung anschließen. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass es sich bei der aktuellen Situation nicht um Urlaub oder Schulferien handelt. Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, ist der Kontakt zu den Mitmenschen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Unterlassen Sie Treffen in großen oder kleinen Gruppen, auch wenn diese sich im Freien befinden. Halten Sie sich an die Sperrung von Spiel- und Sportplätzen. Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Mitmenschen.
Am Donnerstagmittag meldete eine Zeugin eine Ansammlung von Jugendlichen, welche an einer Turnhalle am Eibenweg in Görlitz Volleyball und Fußball spielten. Eine Streife fuhr vor Ort und erinnerte die Anwesenden an das Verbot Sportanlagen zu betreten. Die Polizisten verwiesen die Jungen und Mädchen des Platzes.
In Zittau kam es am Donnerstagnachmittag ebenfalls zu einem Platzverweis. Hier schickten die Ordnungshüter circa 50 Personen nach Hause, welche trotz des Verbotes auf einem Sportplatz an der Schrammstraße Fußball spielten. Auch an einer nahegelegenen Skaterbahn befanden sich etwa zehn Jugendliche. Die Polizisten klärten auch sie auf und verwiesen sie der Anlage.
Wenig später riefen Bürger die Uniformierten in einen Park an der Roseggerstraße in Zittau. Dort tummelten sich zahlreiche Erwachsene mit ihren Kindern. Die Polizisten belehrten drei Mütter, welche mit ihren insgesamt sechs Schützlingen gemeinsame Spielzeit genossen und lösten das Treffen auf.
Am späten Donnerstagabend verständigten Anwohner die Polizei über brennendes Licht in einem Gewerbeobjekt an der Zwingerstraße in Kamenz. Die Polizisten überprüften den Hinweis und tatsächlich, die Einrichtung war geöffnet. Ungefähr zehn Gäste und zwei Angestellte waren anwesend. Die Ordnungshüter belehrten die Personen, schickten alle nach Hause und schlossen das Objekt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetztes eine Straftat darstellen. Betroffenen droht demnach eine entsprechende Anzeige.