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Fahndungsmaßnahmen im und um den Bahnhof durchgeführt

18. Mai 2018, 10:55

In den vergangenen Tagen führte die regionale Bundespolizeiinspektion verstärkt Fahndungsmaßnahmen im und um den Görlitzer Bahnhof durch.

Dabei sind insbesondere Drogen- und Waffendelikte sowie ein Hausfriedensbruch festgestellt worden. Ferner wurden vier Haftbefehle vollstreckt, eine vermisste Person angetroffen und die Personalien von drei Personen festgehalten, nach denen aus anderen Gründen gefahndet wurde.

 

Im Einsatztagebuch der Dienststelle wurde u. a. folgendes festgehalten:

 

Montagmittag, Bahnhof Einem 27-jährigen Görlitzer, der Montagmittag im Bahnhof kontrolliert wurde, blieb der Gang ins Gefängnis erspart. Für insgesamt 156,00 Euro sind in seinem Fall gleich drei Vollstreckungshaftbefehle der hiesigen Staatsanwaltschaft gelöscht und damit drei Tage Erzwingungshaft abgewendet worden. Der angeordneten Erzwingungshaft lagen nicht eingebrachte Geldbußen zugrunde.

 

Ein 41-Jähriger aus der Neißestadt wurde anlässlich einer Kontrolle gefragt, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bzw. Waffen führe. Daraufhin händigt er ein verbotenes Einhandmesser aus. Das Messer befand sich bis zu diesem Zeitpunkt griffbereit in einem Seitenfach des mitgeführten Rucksackes.

Wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht hatte das Amtsgericht Görlitz im Oktober 2016 gegen einen Görlitzer eine Geldstrafe i. H. v. 1.560,00 Euro verhangen. Weil dieser seiner Zahlungspflicht nicht nachkam, ist Ende April dieses Jahres ein Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Görlitz erlassen worden. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Bahnhofstraße erkannte eine Streife am Dienstagabend gegen 18.30 Uhr den wegen verschiedener Delikte bekannten Verurteilten.

 

Als dieser die Beamten wiederum erkannte, ergriff er die Flucht. Diese währte jedoch nur bis zur anderen Straßenseite. Dort wurde der 41-Jährige festgenommen und zum Revier in die Parkstraße gebracht. Zwei Stunden später saß er abermals im Streifenwagen. In diesem Fall ging die Fahrt zur Justizvollzugsanstalt. Der Grund dafür war Zahlungsunfähigkeit.

 

Während der Kontrolle eines ebenfalls polizeilich bekannten 21-Jährigen aus Görlitz griff dieser in seinen Rucksack, holte daraus ein Brillenetui und übergab es den Beamten. In dem Etui befanden sich schließlich 0,7 Gramm Marihuana.

 

Unmittelbar vor dem Bahnhof wurden am Dienstagabend drei Jugendliche angehalten. Bei einem dieser Jugendlichen (16) ist in dessen Jacke ein so genannter Grinder (dient dem Zermahlen von Cannabis) mit Restanhaftungen von Marihuana gefunden worden. Im Rucksack eines zweiten Jugendlichen (17) entdeckten die Ordnungshüter später ca. 11,8 Gramm Marihuana. Gegen die beiden Görlitzer wurden Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der Rucksack des 17-Jährigen hatte neben dem Rauschgift aber noch mehr zu bieten. Darin fanden sich auch vier zum Teil verbotene Messer. Gegen den Eigentümer der Messer kam also noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige im Sinne des Waffengesetzes hinzu.

 

Während eine Streife eine Gruppe aus zwei Jungen und einem Mädchen am Mittwochmittag aufforderte, sich auszuweisen, teilte das Mädchen mit, keinen Ausweis dabei zu haben. Ferner wolle sie ihren Namen nicht nennen, weil gegen sie ein Hausverbot für den Görlitzer Bahnhof vorliege, so die 16-Jährige. Eine Überprüfung bestätigte tatsächlich deren Angaben. Demnach ist es der Jugendlichen bis zum Februar 2019 verboten, den Bahnhof ohne ernsthafte Reiseabsichten zu betreten. Eine Anzeige wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs ist nun die Folge des Spazierganges.

 

Kurz nach 20.00 Uhr am Mittwochabend wurde ein vermisster 17-Jähriger aus Polen angetroffen. Bei der Feststellung seiner Identität war ans Licht gekommen, dass eine Jugendeinrichtung aus Dresden nach ihm suchen ließ. Nach seiner Inobhutnahme ist er später ans Neißerevier übergeben worden.

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