Zwei Mal klickten die Handfesseln
Im Vergleich zu der Festnahme eines ukrainischen Mannes (56), die auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße erfolgte, wurde ein polnischer Bürger (44) an einem eher ungewöhnlichen Ort ergriffen.
Der 44-Jährige hatte sich in stark angetrunkenem Zustand in die Toilette des Görlitzer Bahnhofes zurückgezogen. Nachdem ihm die Beamten dort auf die Beine geholfen hatten, stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Vollstreckungshaftbefehl auf den Trunkenbold ausgestellt hatte. Demnach war nach einer Verurteilung wegen Diebstahls noch eine Rechnung gegenüber der Gerichtskasse offen geblieben. Weil dem Verurteilten auch gestern das notwendige Geld i. H. v. 550,00 Euro fehlte, ist er später in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.
Der 56-Jährige aus der Ukraine dagegen zahlte die vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) wegen des Verstoßes gegen das Auslandspflichtversicherungsgesetz angeordnete Geldstrafe und darüber hinaus die fälligen Verfahrenskosten - insgesamt 170,00 Euro. Er reiste anschließend weiter.