Information des Jobcenters zu Folge- bzw. Weiterbewilligungsanträgen ALG 2
1. April 2020, 11:00
Bei allen Bewilligungszeiträumen, die bis Ende Juli 2020 ablaufen, ist es aufgrund einer befristeten gesetzlichen Sonderregelung nicht notwendig, einen Folgeantrag zu stellen.
Die Bewilligungszeiträume werden von Amtswegen unter Annahme unveränderter Verhältnisse verlängert.
Bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind diese allerdings weiterhin unaufgefordert und zeitnah per Änderungsanzeige mitzuteilen.