Jugendlicher Leichtsinn – ohne Fahrerlaubnis und Versicherung unterwegs
Der 16-jährige Fahrer des KKR Simson S51 erkannte offenbar das Vorhaben der Beamten und versuchte, sich durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Wenig später konnte der Mopedfahrer gestellt werden, dabei wurde den Beamten der Fluchtgrund hinreichend klar: Am genutzten Krad waren erhebliche technische Umbauten zur Leistungssteigerung vorgenommen worden. Außerdem fehlte das Versicherungskennzeichen und der Fahrer ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Das Krad wurde zur Begutachtung sichergestellt. Gegen den Fahrer wird nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.