Bei der Kontrolle konnte der Fahrer lediglich seinen Personalausweis vorzeigen. Die Beamten stellten zudem Alkoholgeruch in der Atemluft des 34-Jährigen fest. Der Test ergab einen Wert von umgerechnet 0,92 Promille. Es wurde die Weiterfahrt untersagt. Es folgte eine Blutentnahme. Bei der Überprüfung stellten die Beamten weiterhin fest, dass gegen den Mann eine rechtskräftige Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht vorlag. Er hatte sich somit auch des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht. Ein durchgeführter Drogentest schlug auf Cannabis an. Gegen den Fahrer wurden polizeiliche Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Fahren unter Drogeneinfluss eingeleitet.
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