Kann man noch mehr „falsch“ machen?
29. August 2020, 17:00
Ein 18-Jähriger hatte sich zuvor die Autoschlüssel eines der Familie gehörenden Pkw Opel genommen und war losgefahren. Auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Rachlau und Commerau kam er dann aus ungeklärter Ursache rechts von der Fahrbahn ab. Ein vorbeifahrender Funkwagen bemerkte den Unfall. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der junge Mann sowohl keinen Führerschein besitzt als auch unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,56 Promille. Damit nicht genug war der Pkw bereits monatelang nicht mehr zugelassen. Zur Gefährdung des Straßenverkehrs und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt folglich ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf den Heranwachsenden zu.