Keine Freigabe von Eislaufflächen durch die Stadtverwaltung
Eislaufen erfolgt in jedem Fall auf
eigene Gefahr.
Bürgerinnen und Bürger sollten beim Betreten der Eisflächen äußerst
vorsichtig sein. Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder deutlich auf die
Gefahren hinzuweisen.
Sollte eine Person im Wasser eingebrochen sein, alarmieren Sie
unbedingt die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Die Eisstärken können sehr unterschiedlich sein. Sie hängen vom
Gewässer, von möglichen Strömungen, Sonneneinstrahlung und von
der Beschaffenheit des Eises ab. Einmal eingebrochen, kann sich ein
Mensch in der Regel nur ca. drei Minuten über Wasser halten, dann
verlassen ihn die Kräfte. Ohne sofortige und professionelle Hilfe wäre
er verloren.