Oberbürgermeister Dietmar Buchholz beantragt aus gesundheitlichen Gründen Versetzung in den Ruhestand
Weiterhin teilte Oberbürgermeister Dietmar Buchholz mit, dass er seine Dienstgeschäfte bis zur Versetzung in den Ruhestand nicht wieder aufnehmen wird. Das Kommunal- und Rechtsamt des Landkreises Görlitz hat Herrn Buchholz darum gebeten, die Oberbürgermeisterwahl nach § 50 Abs. 1 SächsGemO vorzubereiten. Damit wurde begonnen. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau wird hierzu zeitnah einen Wahltermin beschließen und einen Gemeindewahlausschuss wählen. Aufgrund des Beschlusses 29/2019/SR wird der Oberbürgermeister bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers im Außenverhältnis durch drei Stellvertreter aus der Mitte des Stadtrates in folgender Reihenfolge vertreten:
- Herr Stadtrat Ingo Seiler
- Herr Stadtrat Dr. Klaus Werner
- Herr Stadtrat Heinz Pingel
Diese Vertretung beschränkt sich gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung auf den Vorsitz im Stadtrat, die Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie die Repräsentation der Stadt. Die Stellvertretung im Übrigen ist durch § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung in Verbindung mit Beschluss Nr. 32/2015/SR in folgender Reihenfolge geregelt:
- Herr Guido Storch, Amtsleiter
- Herr Holm Belger, Amtsleiter
- Herr Albrecht Gubsch, Amtsleiter
Durch die geregelte Vertretung ist die Arbeitsfähigkeit unserer Behörde jederzeit gesichert.
Zeitgleich mit dem Ablauf der Sperrfrist dieser Pressemitteilung werden die Stadträte im
Rahmen einer außerordentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates, alle Mitarbeiter der
Großen Kreisstadt Löbau und die Geschäftsführer der kommunalen Gesellschaften über den
Sachverhalt informiert.