Schwerlastverkehr auf der B 99 kontrolliert
Dabei war festzustellen, dass binnen der knapp drei Stunden nur wenige Nutzfahrzeuge die Bundesstraße 99 nutzten. Anwohner hatten sich in der jüngeren Vergangenheit über übermäßigen Schwerlastverkehr beklagt. Das kann aus polizeilicher Sicht - auch mit Blick auf vorangegangene Kontrollen - nicht bestätigt werden.
Ein weiteres Ergebnis der Kontrollen war, dass alle Lkw die B 99 befahren durften. Es gibt keine rechtliche Grundlage, Lastern die Fahrt durch Ostritz zu verwehren. Auch die enge Wohnbebauung in der Ortschaft ändert daran nichts.
Als Drittes bleibt festzustellen, dass auch schwere Lkw und Sattelzüge die bis 20 Tonnen befahrbare Brücke über einen Bach am nördlichen Ortsausgang von Ostritz befahren dürfen. Diese Beschränkung gilt pro Fahrzeug - nicht pro Gespann. Ein Lkw mit Anhänger oder auch ein Sattelzug besteht aus rechtlicher Sicht aus zwei Fahrzeugen, nämlich der Zugmaschine und dem Anhänger oder Auflieger. Und solange keines der beiden Fahrzeuge schwerer als jeweils 20 Tonnen ist, darf die Brücke gequert werden.
Ordnungswidrige Verstöße waren im Ergebnis der Kontrolle nicht festzustellen. Dies deckt sich auch mit Kontrollergebnissen aus dem vergangenen Jahr. Vor diesem Hintergrund wird die Überwachung des Schwerlastverkehrs auf der B 99 im Umfeld von Ostritz auch weiterhin nur stichprobenartig erfolgen.