Radler erwischt
Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel ihnen der Radler in unsicherer Fahrweise entlang der Uferstraße auf. Eine anschließende Kontrolle des Mannes ergab den Grund der Fahrunsicherheit: 1,66 Promille Atemalkohol. Bei der anschließenden Blutentnahme im Krankenhaus muss dem 67-Jährigen wohl sein Fehlverhalten bewusst geworden sein, er widersetzte sich der Maßnahme. Die Polizisten handelten besonnen, so dass niemand verletzt wurde und die polizeilichen Maßnahmen zum vorläufigen Abschluss gebracht werden konnten. Auf den Radfahrer kommt neben der Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu.
Bemerkung am Rande: Fahrradfahrern wird eine Beteiligung am Straßenverkehr bis zu einer Grenze von 1,59 Promille zugestanden. Bei der kleinsten Unsicherheit, Ausfallerscheinung oder sonstigen (negativen) Auffälligkeit des Radfahrers ist die Polizei verpflichtet zu prüfen, ob daran der Alkohol eine Ursache hat - auch wenn der Wert unter 1,60 Promille liegen sollte.