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Vierfach-Impfstoff für gesetzlich Versicherte

2. Oktober 2018, 12:00
Vierfach-Impfstoff für gesetzlich Versicherte

In der Grippesaison 2017/2018 wurden in Sachsen die meisten Influenza-Fälle seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 registriert.

Es war die vierte sehr starke Grippesaison in Folge. „Und doch wird das Erkrankungsrisiko offenbar von vielen nach wie vor unterschätzt“, so Sven Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK classic. „Das legen zumindest die Impfquoten nahe.“ Laut Sächsischer Impfdatenbank ließen sich 2009/2010 in Sachsen noch 35,6 % der Menschen gegen die saisonale Grippe impfen. Seitdem sinkt die Impfquote von Saison zu Saison und erreichte 2017/2018 (Stand 31.12.2017) in Sachsen mit gerade einmal 26,5 Prozent einen neuen Tiefpunkt. In der Saison 2016/2017 waren zum 31.12.2016 insgesamt 26,7 Prozent der Sachsen geimpft.

Laut Sächsischer Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen wurden in der vergangenen Grippesaison 47.765 Grippefälle in Sachsen registriert (2016/2017: 16.685). Nur etwa 4,2 Prozent der Erkrankten war geimpft.

Um in der kommenden Grippesaison vor der gefährlichen Erkrankung geschützt zu sein, rät die IKK classic zu einer Impfung in den Monaten Oktober oder November. Der Schutz ist etwa zwei Wochen nach der Impfung aufgebaut und hält sechs bis zwölf Monate an.

Als Neuerung für die Saison 2018/19 empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gegen die saisonale Influenza einen quadrivalenten Impf­stoff. Damit steht den gesetzlich versicherten Patienten ein Vierfach-Impfstoff zur Verfügung. Außerdem wurden von den gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr keine Rabattverträge mit einzelnen Impfstoffherstellern zur Versorgung der Versicherten abgeschlossen. Diese Verträge wurden in der Vergangenheit immer wieder kritisiert.

„Die wiederkehrende Diskussion um die Impfstoff-Rabattverträge und speziell in der letzten Saison die unklare Situation bei der Kostenübernahme des Vierfach-Impfstoffs hat sicherlich nicht dazu beigetragen, die Impfbereitschaft zu verbessern“, schätzt Sven Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Sachsen ein. „Wir hoffen, dass jetzt mehr Klarheit sowohl für behandelnde Ärzte als auch für die Versicherten besteht und sich in Sachsen wieder mehr Menschen mit einer Impfung gegen Influenza schützen.“

 

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die Impfung für Menschen über 60 Jahren, Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen und Personal in Kranken- und Betreuungseinrichtungen. Bei diesen Personengruppen werden die Kosten von allen Krankenkassen übernommen. 

Auch eine Impfung von gesunden Personen unter 60 Jahren ist sinnvoll. Laut Robert-Koch-Institut spricht die Impfung bei ihnen sehr viel besser an, als bei älteren oder anfälligen Menschen, für die eine Grippe besonders schwerwiegende Folgen haben kann. Sie und auch jene, die nicht geimpft werden dürfen wie bspw. Babys unter sieben Monaten, profitieren vom „Herdenschutz“, wenn sich viele Menschen impfen lassen. „Eine Schutzimpfung ist also - neben dem persönlichen Schutz - auch stets ein Akt der Solidarität“, so Hutt. Die IKK classic übernehme  deshalb die Kosten der Vierfach-Grippeschutzimpfung auch für alle Versicherten unter 60, die sich vor einer Grippeerkrankung schützen möchte. Versicherte anderer Kassen sollten sich bei ihrer Krankenkasse zur Möglichkeit der Kostenübernahme erkundigen.

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