Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen August 2015 und September 2019 in zehn Fällen an einem zu den Tatzeiten 10 – 14-jährigen Jungen in Dresden sexuelle Handlungen vorgenommen oder diesem Zugang zu pornographischem Material eröffnet, zu eigenen sexuellen Handlungen motiviert und dabei heimlich gefilmt zu haben. Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, zwischen Januar und April 2019 in vier Fällen sexuelle Handlungen in zuvor angemieteten Ferienwohnungen in Pirna und Klipphausen an einem 9-jährigen Jungen vorgenommen zu haben, wobei er die Taten in zwei Fällen gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten und unter Verwendung bewusstseinstrübender Medikamente begangen haben soll. Darüber hinaus liegt dem Beschuldigten zur Last, den gesondert Verfolgten im Januar und Februar 2019 in vier Fällen über das Darknet veranlasst zu haben, vorab vom Beschuldigten festgelegte sexuelle Handlungen an einem 9-jährigen Jungen vorzunehmen, diese zu filmen und das so erstellte Material dem Beschuldigten über das Darknet zur Verfügung zu stellen. Dem Beschuldigten liegt ferner zur Last, sich im Zeitraum Januar bis April 2019 in acht Fällen in den Besitz von kinderpornographischem Material gebracht zu haben, in dem reale Missbrauchshandlungen zum Nachteil eines 9-jährigen Jungen dargestellt waren. Das Verfahren stammt aus einem größeren Verfahrenskomplex (Ermittlungskomplex Rose) der Staatsanwaltschaft Münster. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich seit 26.08.2020 in Untersuchungshaft.
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