Im Fahrzeug waren vier Ukrainer, die in Deutschland arbeiten wollten, aber nicht die dafür gültigen Dokumente vorweisen konnten.
Aufgefallen war den Beamten der Kleintransporter, weil die fahndungsmäßige Überprüfung eine fehlende Haftpflichtversicherung ergeben hatte.
Daraufhin erfolgte die Kontrolle des Fahrzeugs gegen 19 Uhr auf dem Pendlerparkplatz an der Anschlussstelle Uhyst. Im Fahrzeug saß der Fahrer, zwei Männer auf der Beifahrerseite und zwei weitere Männer ungesichert auf der Ladefläche des Transporters versteckt zwischen Baumaterial und Reisetaschen. Ein gefährlicher, schutzloser Aufenthaltsort für die Beiden. Der polnische Fahrer gab an, mit den Insassen auf dem Weg nach Frankfurt/M. zur Arbeit zu sein. Er sei der Arbeitgeber der vier Ukrainer im Alter von 34,47,51 und 51 Jahren und er würde auch für deren Lohn aufkommen.
Doch die vorgelegten Reisepässe berechtigen die vier Männer nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland, sondern lediglich zu einem touristischen Kurzaufenthalt.
Somit haben sich die vier Ukrainer wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt sowie unerlaubter Arbeitsaufnahme strafbar gemacht. Das hat eine Wiedereinreisesperre für zwei Jahre sowie die Zurückschiebung nach Polen zur Folge.
Gegen den polnischen Fahrer ermittelt nun die Bundespolizeiinspektion Ebersbach wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und natürlich wegen des Einschleusens von Ausländern.
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