Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen
Die "Knaller" waren während der Kontrolle eines 18-Jährigen aus Wernigerode in dessen Einkaufstüte gefunden worden. Einerseits fehlte den Erzeugnissen das erforderliche Zulassungszeichen, andererseits handelte es sich zum Teil um Feuerwerk der Kategorie drei.
Für den Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie drei verlangt der Gesetzgeber neben der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Zulassung den Besitz einer behördlichen Erlaubnis. Das Verbringen der Knallkörper in die Bundesrepublik wird nun Konsequenzen für den jungen Käufer haben. Er wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.
Zudem wird ihm die Bundespolizei die Kosten, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Vernichtung der Produkte entstehen, in
Rechnung stellen. Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wird auch in den kommenden Wochen ein wachsames Auge auf den Reiseverkehr zwischen Polen und dem Landkreis Görlitz richten.
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwendiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.
Informationen zu den Vorschriften und Bestimmungen finden Sie hier: Illegale Feuerwerkskörper: Bundespolizei warnt vor Gefahren