Vermeidung von Kontakten während der Pandemie - Die Polizei rät: Nutzen Sie die Onlinewache
Es kommt weiterhin verstärkt darauf an, nicht unbedingt notwendige Kontakte mit fremden Personen zu minimieren. Die Beamtinnen und Beamten der Polizeireviere in den Landkreisen Bautzen und Görlitz stellten zurückliegend wiederholt fest, dass noch immer viele Bürgerinnen und Bürger persönlich in den Polizeirevieren oder -standorten erscheinen, um eine Anzeige zu erstatten. In vielen Fällen zeichnete sich ab, dass diese Anzeigen auch über das Internetportal der Onlinewache der sächsischen Polizei hätten erstattet werden können. Oftmals boten sich die Sachverhalte sogar regelrecht für eine Onlineanzeige an, wenn es sich zum Beispiel um Betrug, Cybercrime oder Diebstahl handelte. In der derzeitigen Pandemiesituation, in welcher die Vermeidung von Kontakten höchste Priorität hat, kommt der Onlineanzeige eine besondere Bedeutung zu.
Die Polizei rät
Nutzen Sie das Angebot der Onlinewache! Schützen Sie Ihre und die Gesundheit der Beamtinnen und Beamten, ohne dabei in irgendeiner Weise Nachteile zu haben. Vermeiden Sie Kontakte und erstatten Sie mögliche Anzeigen online! Nehmen Sie diese Möglichkeit der kontaktarmen Anzeigenerstattung in Anspruch. Die Onlinewache eignet sich vor allem für Anzeigen, die kein sofortiges Handeln der Einsatzkräfte erfordern, aber angezeigt werden sollen. Sofern Sie sich unsicher sind, ob Ihr Anliegen für eine Onlineanzeige geeignet ist, rufen sie uns an. Jedes Polizeirevier gibt Ihnen darüber Auskunft.
Wie ist der interne Ablauf organisiert?
Die Entgegennahme der Anzeigen wird seit Februar 2013 dezentral sichergestellt, das heißt die eingehenden Anzeigen werden anhand der Postleitzahl des Anzeigenerstatters an die örtlich zuständige Polizeidirektion weitergeleitet. Der Anzeigenerstatter erhält eine automatische Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, durch welche Polizeidirektion die Anzeige bearbeitet wird. Die Bearbeitung der eingegangenen Anzeigen erfolgt in örtlicher und sachlicher Zuständigkeit der jeweiligen Polizeidienststelle.
Erreichbarkeit
Die Onlinewache der sächsischen Polizei ist seit dem 1. Januar 2009 für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet unter der URL https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx. Hier können weitere Informationen zur Anzeigenerstattung und zum Ablauf entnommen werden.
Grundsätzlich gilt: Für dringende Fälle nutzen Sie bitte weiterhin immer die Notrufnummer 110!
Die Onlinewache und das Bürgerportal sind nicht für die Meldung von Notfällen vorgesehen! Für Anzeigen und Hinweise, die Sie über die Onlinewache oder über das Bürgerportal an die sächsische Polizei senden, kann keine sofortige Bearbeitung zugesichert werden. Als Anzeigenerstatter sind Sie zugleich Zeuge im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ungeachtet Ihrer via Internet erstatteten Onlineanzeige oder Ihres übermittelten Hinweises, ist es oftmals erforderlich, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen. Dies geschieht zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können. Die Ladung erfolgt dann durch den zuständigen Ermittler unter Beachtung und Einhaltung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen, um ein gegenseitiges Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu minimieren.