Versammlungsgeschehen im Landkreis Görlitz
Auch vor dem Hintergrund der noch immer außerordentlich hohen Infektionszahlen sowie einer zunehmenden Überlastung des Gesundheitssystems im Landkreis Görlitz dürfen solche Autokorsos nach Mitteilung der Landesdirektion Sachsen stattfinden, wenn weder eine Auftakt- noch eine Abschlusskundgebung stattfinden. Allenfalls die Anzahl der teilnehmenden Personenkraftwagen darf in Abwägung von Versammlungsrecht und Gesundheitsschutz sowie der Dauer der jeweiligen sog. atypischen Versammlung beschränkt werden. Die Versammlungsbehörde hat diese Abwägung vorgenommen und in der Folge die Teilnahme von jeweils 30 Personenkraftwagen an den Autokorsos zugelassen. Die Polizei wird am Startpunkt der Korsos und während des gesamten Streckenverlaufs die Einhaltung dieser Anzahlbeschränkung kontrollieren. Personen, die sich illegal in einen der geschlossenen Autokorsos einfügen oder einen eigenen parallel laufenden Autokorso organisieren bzw. daran teilnehmen, haben mit einer Anzeige nach dem SächsVersG sowie der SächsCoronaNotVO und einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro zu rechnen.