Dem 30-Jährigen war ein fast auf den Tag genau ein Jahr alter Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim zum Verhängnis geworden. Das Problem klärte der Mann aber, zahlte die angeordnete Geldstrafe (vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung) i.H.v. 481,00 Euro einschließlich Verfahrenskosten.
Später stoppten die Ordnungshüter abermals auf dem Rastplatz gegen 08.00 Uhr einen polnischen Kleinbus, der später mit einem Fahrgast weniger in Richtung Werra-Meißner-Kreis weiterfuhr. Bei dem betreffenden Fahrgast handelte es sich um eine Polin (56), gegen die ein europäischer Haftbefehl vorlag. Dem Haftbefehl lag ein Auslieferungsersuchen der Republik Polen aus März 2020 zugrunde. Inzwischen befindet sich die 56-Jährige in Haft und wartet in einer Justizvollzugsanstalt auf ihre Auslieferung nach Polen. Für das weitere Auslieferungsverfahren ist nun die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig.
Am Nachmittag hielten die Einsatzkräften darüber hinaus in Bad Muskau eine 28-Jährige aus dem Landkreis Meißen fest. Gegen die Frau hatte die Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße, einen Vollstreckungsauftrag erlassen und dabei die Einziehung von 500,00 Euro angeordnet. Mit der Übergabe von 210,00 Euro konnte die Schuldnerin zumindest
einen Teil der Forderung begleichen.
Samstag - drei reisen weiter, einer kam hinter Gitter
Am Samstag setzte sich das Geschehen in der Kontrollstelle auf der Autobahn bei
Görlitz fort.
So wurde am Morgen zunächst ein belarussischer Bürger (42) aus dem Reiseverkehr
gezogen. Sein Name war auf der Fahndungsliste entdeckt worden. Für den
Fahndungseintrag hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gesorgt, nachdem der
Verurteilte eine Geldstrafe (Amtsgericht Pfaffenhofen wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort) nicht bezahlt hatte. Seiner Zahlungspflicht kam der
Festgenommene nun nach, übergab insgesamt 1.827,50 Euro an die Beamten.
Am Nachmittag sorgte bei einem Ukrainer (30) ein Strafbefehl des Amtsgerichts
Regensburg für eine Reiseunterbrechung. Dem Beschuldigten war vorgeworfen
worden, im Februar 2023 ein verbotenes Springmesser bei der Überquerung der
tschechischen Grenze beim Grenzübergang Waidhaus mitgeführt zu haben. Das
Vergehen kostete den 30-Jährigen nun 600,00 Euro Geldstrafe plus 82,50 Euro für
die Kosten des Verfahrens.
Die Laune eines 51-Jährigen aus der Ukraine trübte dann wohl der Strafbefehl des
Amtsgerichts Bamberg bzw. der Umstand, dass er kurzfristig 446,00 Euro an die
Bundespolizei "loswurde". Hätte der Mann die Zahlung verweigert oder wäre er
zahlungsunfähig gewesen, wäre nichts aus der Weiterreise geworden.
Der letzte "Kandidat", der zur Festnahme ausgeschrieben war, erschien an diesem
Samstag kurz vor Mitternacht. Bei ihm handelte es sich um einen Polen (28), der
sich kurz nach Antreffen im Gefängnis wiederfand. In seinem Fall fehlten 476,00
Euro, um den ersatzweisen Freiheitsentzug abzuwenden. Dieser war vor einem
reichlichen Jahr vom Amtsgericht Landau in der Pfalz wegen Diebstahls angeordnet
worden.
Sonntag - letzte Zahlungsaufforderung, einer reiste weiter
Gerade noch so kam am Sonntagmorgen ein Georgier (45) davon. Als der 45-Jährige
über die Autobahn einreisen wollte, erinnerten ihn die Bundespolizisten im
Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an einen Strafbefehl, der Ende des
vergangenen Jahres wegen Diebstahls erlassen wurde. Dem Verurteilten wurde in
dem Fall gestern lediglich der Haftbefehl ausgehändigt. Nun läuft allerdings
eine letzte Frist, bei der bis zum Ende des Monats 400,00 Euro an die
Landesjustizkasse Bamberg zu überweisen sind.
Montag - einer kam hinter Gitter
Der heutige Montag war erst etwa zwei Stunden alt, als in der
Autobahn-Kontrollstelle schon wieder die Handfesseln klickten. Festgenommen
wurde dabei ein 41-Jähriger Verurteilter aus Polen. Der wegen eines Vergehens
nach dem Betäubungsmittelgesetz Gesuchte blieb jedoch nicht lange im Gewahrsam
der Bundespolizei. Weil ihm insgesamt 3.652,50 Euro fehlten, sitzt er nun für
mehrere Monate eine vom Amtsgericht Hof verhängte Ersatzfreiheitsstrafe ab.